Tourism Media Awards 2026 — Programmbestimmungen - ATF Türkiye
Antalya Tourismusmesse 2026 Alle Details erfahren Sie auf unserer Website! Neudefinition des globalen Tourismus Die Zukunftsvision des Tourismus in Antalya Erfahren Sie mehr über unsere Vision
Antalya Tourismusmesse 2026 Alle Details erfahren Sie auf unserer Website! Neudefinition des globalen Tourismus Die Zukunftsvision des Tourismus in Antalya Erfahren Sie mehr über unsere Vision

Tourismusmedienpreise 2026

Tourismusnachrichten des Jahres · Tourismusfoto des Jahres

PROGRAMMSPEZIFIKATIONEN

Bearbeitet von: ATF Türkei – Internationale Tourismusmesse Antalya, GMT Messeorganisation GmbH

1. PROGRAMMNAME UND -STRUKTUR

Der Name des Programms "Tourism Media Awards 2026"dir. Programm ATF Türkiye – Internationale Tourismusmesse in Antalya Es wird herausgegeben von; in diesem Text ""Regler"" Es wird als solches bezeichnet. Eine Person, die mindestens eine Arbeit im Rahmen des Programms einreicht. ""Teilnehmer""Ist.

Programm zwei Preiskategorien und besteht aus einer Ausstellungskomponente:

Zweigstelle 1 Zweigstelle 2 KOMPONENTE
Normal TOURISMUS-NACHRICHTEN DES JAHRES TOURISMUSFOTO DES JAHRES Eingeladene Fotoauswahl
Qualität Preisgekrönter Wettbewerb Preisgekrönter Wettbewerb Die Auswahl der Ausstellungsstücke ist kein Wettbewerb.
WHO Mitglieder der Presse Fotojournalisten Eingeladene Fotografen
Auswertung Mit einer Eigentumsurkunde (Artikel 10.4) Codiert / blind (Art. 10.3) Kuratorische Auswahl
Das Äquivalent Gedenktafel + Ehrenurkunde Gedenktafel + Ehrenurkunde Urheberrechtsgebühr (Nutzungsgebühr)

1.1. Die Gewinner in beiden Kategorien und die ausgewählten Werke. in derselben Ausstellung, im selben E-Katalog und bei derselben Preisverleihung Es befindet sich dort.

1.2. Sonderpreis der Jury. Unabhängig vom akademischen Grad können Auszeichnungen in beiden Kategorien vergeben werden. ein (1) Sonderpreis der Jury Es ist gefunden (Art. 11.3).

1.3. Programm Es handelt sich um eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung. und dessen Gegenstand Es ist reiner Tourismus.

2. Ziele und Themen

2.1. Das Thema des Programms Das ist türkischer Tourismus. Ziel ist es, die Ökonomie, die Menschen, das Erbe, die Natur und die Probleme des Tourismus mithilfe der dokumentarischen Kraft von Journalismus und Fotografie zu dokumentieren.

2.2. Ziele:

A) Um qualitativ hochwertige journalistische Produktionen mit Schwerpunkt Tourismus zu fördern und zu belohnen;

B) Um Fotojournalisten im Tourismusbereich zu fördern und ihre professionelle Arbeit zu würdigen;

C) Mit der Erstellung eines qualitativ hochwertigen visuellen und textlichen Archivs zum türkischen Tourismus unter Urheberrechtsschutz beginnen;

D) Um das unsichtbare Gesicht des Tourismus sichtbar zu machen – seine Arbeiter, Kunsthandwerker, Saisonarbeiter und die Auswirkungen auf die Umwelt;

Zu) ATF hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Tourismus mit originellen Inhalten auf der internationalen Bühne zu präsentieren.

ABSCHNITT 1 – TOURISMUS-NACHRICHTEN DES JAHRES

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

3.1. Teilnahme Es ist kostenlos.

3.2. Dala unter folgenden Bedingungen mindestens einer von ihnen Wer entsprechende Unterlagen vorlegt, kann teilnehmen:

A) Ausgestellt gemäß den Bestimmungen für Presseausweise. einen gültigen Presseausweis (für einen begrenzten, dauerhaften oder vorübergehenden) Zeitraum besitzen;

B) In den letzten zwei Jahren bei einer Medienorganisation Er arbeitete als Journalist. zu dokumentieren (Arbeitsbescheinigung, Personalakte, Vertrag);

C) Ein Journalistenverband oder eine Berufsorganisation Mitglied zu sein.

3.3. Der Teilnehmer lädt eines dieser Dokumente während des Bewerbungsprozesses in das System hoch. Überprüfung Programmsekretariat Das Verfahren wird von [der zuständigen Behörde] durchgeführt. Anträge, deren Unterlagen nicht verifiziert werden können, werden nicht berücksichtigt.

3.4. Altersgrenze 18''dir.

3.5. Folgende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen: Mitglieder des Vorstands und der Mitarbeiter des Veranstalters, Mitglieder des Programmvorstands und des Programmsekretariats sowie Mitglieder des Auswahlkomitees. ihre Ehepartner, Vorfahren und Nachkommen, Geschwister und die Ehepartner der Geschwister.

3.6. Anzahl der Werke. Jeder Kandidat, nur in einer (1) Kategorie und nur einem (1) Werk können teilnehmen. Höchstens Werke, die in Reihen/Sammlungen veröffentlicht wurden. [5] Kapitel Sofern es sich um ein einzelnes Werk handelt, wird es als Unikat betrachtet.

3.7. Veröffentlichungsdatum. Die Werke 1. Januar 2025 – 30. September 2026 Die Veröffentlichung innerhalb dieses Zeitraums ist zwingend erforderlich.

3.8. Gemeinschaftsproduktion. Wenn ein Werk von mehr als einem Journalisten gemeinsam verfasst wurde, wird der Antrag im Namen aller Unterzeichner eingereicht; die Auszeichnung wird zu gleichen Teilen aufgeteilt.

3.9. Ein Werk kann nur einmal ausgezeichnet werden. Der Teilnehmer kann maximal [Anzahl] Auszeichnungen von der Preisgruppe erhalten. eine (1) Auszeichnung Er nimmt es.

4. KATEGORIEN

4.1. Schriftliche und digitale Nachrichten – Recherche Nachrichtenprodukte für Zeitungen, Zeitschriften, Agenturen und Online-Medien: Nachrichten, investigative Berichterstattung, Reportagen und Datenjournalismus.

4.2. Interviews und Gespräche Interviews und Gespräche über die Tourismusbranche mit Fokus auf Menschen, Unternehmer, Angestellte, Passagiere und Entscheidungsträger.

4.3. Fernsehen, Video und Podcast Fernsehnachrichten, Nachrichten-Dokumentationen, digitale Videoinhalte und Audio-Sendungen (Podcasts). Maximale Dauer. [20] Minuten; in längeren Produktionen [15] Minuten Es wird eine Werbekampagne vorgestellt, die bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

4.4. Sonstige Journalistische Arbeiten, die sich mit Tourismus befassen, aber nicht vollständig den obigen Definitionen entsprechen. Teilnehmer, die sich in dieser Kategorie bewerben, erläutern in ihrem Begründungstext kurz die Art ihrer Arbeit.

4.5. Kategoriekorrektur. Wenn der Auswahlausschuss zu dem Schluss kommt, dass ein Werk besser in eine andere Kategorie passt, wird es aus dieser Kategorie ausgeschlossen. Es kann in dieser Kategorie bewertet werden. Diese Änderung wird im Protokoll vermerkt und der Teilnehmer wird benachrichtigt. Die Kategorieänderung hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Teilnahmen, zu denen der Teilnehmer berechtigt ist.

4.6. Je einer aus jeder Kategorie Erste Die Auszeichnung wird verliehen. Aus den Erstplatzierten in den vier Kategorien wählt das Auswahlkomitee ein Werk aus, das den Hauptpreis der jeweiligen Kategorie erhält. ""TOURISMUS-NACHRICHTEN DES JAHRES"" ist ausgewählt.

5. Präsentation der Arbeiten

5.1. Die Anträge werden über das Programm-Antragsformular in Artikel 10 gestellt.

5.2. Erforderliche Informationen und Dokumente, die für jede Arbeit einzureichen sind:

Erforderlich
Titel und Details des Werkes Name des Autors/Berichterstatters, Verlag, Veröffentlichungsdatum
Schriftliche und digitale Werke PDF-Ausschnitt oder Screenshot + zugänglicher Übertragungslink
Fernsehen, Video, Podcast Überwachbare/abhörbare Verbindung + Dauerinformationen
Serien/Serienwerke Vollständige Liste der Episoden und Veröffentlichungstermine.
Begründungstext Am meisten 300 Wörter — der Beitrag der Arbeit zum Tourismusjournalismus
Veröffentlichungsbestätigung Bestätigungsschreiben des Rundfunkveranstalters erhalten. (Erforderlich, wenn keine barrierefreie Verbindung bereitgestellt werden kann)

5.3. Anträge mit nicht funktionierenden Links, unbestätigten Veröffentlichungsdaten oder unvollständigen bibliografischen Angaben werden nicht berücksichtigt. Das Sekretariat informiert die Teilnehmenden über etwaige Mängel; ihnen wird die Möglichkeit gegeben, den Antrag innerhalb der Frist zu vervollständigen.

5.4. Mit künstlicher Intelligenz generierte Texte werden nicht akzeptiert. Der/Die Teilnehmer/in erklärt, dass es sich bei der Arbeit um sein/ihr eigenes journalistisches Produkt handelt. Die Nutzung künstlicher Intelligenz für Hilfsaufgaben wie Recherche, Transkription oder Übersetzung ist nicht inbegriffen; falls sie genutzt wird, muss dies im Text begründet werden.

5.5. Die Tatsache, dass die Arbeit bei einem anderen Journalistenwettbewerb eingereicht wurde oder dort einen Preis gewonnen hat, zählt nicht für die Einreichung. Es stellt kein Hindernis dar. Eine Erklärung wird erwartet.

KATEGORIE 2 — TOURISMUSFOTO DES JAHRES

6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

6.1. Teilnahme Es ist kostenlos.

6.2. Dala unter folgenden Bedingungen mindestens einer von ihnen Wer entsprechende Unterlagen vorlegt, kann teilnehmen:

A) Ausgestellt gemäß den Bestimmungen für Presseausweise. einen gültigen Presseausweis (für einen begrenzten, dauerhaften oder vorübergehenden) Zeitraum besitzen;

B) In den letzten zwei Jahren bei einer Medienorganisation Er arbeitete als Fotojournalist. zu dokumentieren;

C) Ein Journalistenverband oder eine Berufsorganisation Mitglied des Fotojournalisten-Netzwerks zu sein.

6.3. Die Überprüfung erfolgt nach dem in Artikel 3.3 beschriebenen Verfahren.

6.4. Altersgrenze 18'Die in Artikel 3.5 genannten Teilnahmebeschränkungen gelten auch für diesen Zweig; außerdem... Fotografen, die zur Auswahl der eingeladenen Fotografen eingeladen wurden Er kann dieser Zweigstelle nicht beitreten.

6.5. Anzahl der Werke. Jeder Teilnehmer kann im gesamten Zweig ein Maximum erreichen. [6] (sechs), die meisten in jeder Kategorie [3] (drei) können sich mit dem Kunstwerk beteiligen.

6.6. Drehtermin. Die Fotos Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem endgültigen Bewerbungsschluss. Die Einnahme ist obligatorisch.

6.7. Drehort. Die Fotos Innerhalb der Grenzen der Republik Türkei Die Einnahme ist obligatorisch.

6.8. Werke, die bereits Auszeichnungen gewonnen haben. Eine nationale oder internationale im Fotowettbewerb Fotos, die bereits einen Preis, eine lobende Erwähnung oder einen Sonderpreis erhalten haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Ähnliche Bilder desselben Motivs, die mit unterschiedlichen Verschlusszeiten/Bildausschnitten aufgenommen wurden oder durch Beschneiden eines Bildausschnitts oder Verändern der Farben entstanden sind, fallen ebenfalls in diese Kategorie.

6.9. Das Foto Eine Veröffentlichung in der Presse schließt eine Teilnahme nicht aus. Das Problem ist, dass sie bei einem Wettbewerb einen Preis gewonnen hat.

6.10. Teilnehmer, ausgenommen Ausstellung, maximal eine (1) Auszeichnung aus der Auszeichnungsgruppe hat das Recht, es zu erhalten.

7. KATEGORIEN

7.1. Reiseziel — Die touristische Geographie der Türkei: Küsten, Berge, Seen, Städte, architektonisches Gefüge, Jahreszeiten.

7.2. Gastfreundschaft und der menschliche Faktor im Tourismus — Hotel- und Restaurantpersonal, Reiseleiter, Kapitäne, Handwerker, Gewerbetreibende; der Moment der Dienstleistung, die Begegnung, die Arbeit.

7.3. Kultur, Erbe und Gastronomie — archäologische Stätten und Museen, Kunsthandwerk, Feste, lokale Küche und Produktionskultur.

7.4. Nachhaltiger Tourismus und Natur — Naturschutz, Ökotourismus, ländlicher und Bergtourismus, Biodiversität; einschließlich kritischer Studien, die die Auswirkungen des Tourismus auf die Natur dokumentieren.

7.5. Sonstiges — Bilder, die nicht genau den obigen Definitionen entsprechen, aber den Fokus auf den Tourismus legen.

7.6. Farb- und Schwarzweißwerke werden in derselben Kategorie zusammengefasst.

7.7. Kategoriekorrektur. Artikel 4.5 gilt auch für diesen Zweig.

7.8. Je einer aus jeder Kategorie Erste Der Preis wird verliehen. Aus den Erstplatzierten in fünf Kategorien wählt das Auswahlkomitee ein Werk aus, das den Hauptpreis der jeweiligen Kategorie erhält. ""TOURISMUSFOTO DES JAHRES"" ist ausgewählt.

8. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN UND HANDBUCHÜBERPRÜFUNG

Besonderheit Zustand
Dateiformat JPG / JPEG
Dateigröße Am wenigsten 1 MB, am meisten 8 MB
Auflösung 72 – 350 DPI
Längsseite Am wenigsten 2400 Pixel
Farbprofil sRGB
Rand / Passepartout Keiner
Es enthält einen Namen, eine Unterschrift, ein Logo, ein Wasserzeichen und das Datum. Keiner
EXIF-Daten Es muss unversehrt sein.

8.1. Manuelle Steuerung. Das Programmsekretariat prüft vor der Vorlage an die Jury Format, Größe, Auflösung und sonstige Spezifikationen jeder Datei. Manuelle Überprüfung der EXIF-Integrität. Dateien mit gelöschten oder inkonsistenten EXIF-Daten werden von der Bewertung ausgeschlossen; der Teilnehmer wird benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, die Datei innerhalb der Frist erneut hochzuladen.

8.2. Für den Druck werden hochauflösende Dateien (mindestens 300 dpi, längere Seite mindestens 4000 Pixel) der prämierten und ausgestellten Kunstwerke benötigt. Kunstwerke von Teilnehmenden, die diese Anforderung nicht fristgerecht erfüllen, werden nicht ausgestellt.

9. RICHTLINIE ZUR FOTOVERARBEITUNG UND KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ

Im Programm dokumentarische Integrität Es handelt sich um ein grundlegendes Kriterium.

9.1. Zulässige Eingriffe

Sofern der Dokumentarinhalt nicht verändert wird: Belichtung, Kontrast, Tonwert und Farbabgleich; Schärfung und Rauschunterdrückung; Entfernung von Staub und Sensorschmutz; Bildausschnitt und Bildbegradigung; lokale Tonwert-/Farbkorrekturen; Schwarzweißkonvertierung.

9.2. Verbotene Eingriffe

KI-generierte Bilder und jeder Teil des Bildes, der durch künstliche Intelligenz erzeugt wird

Generative Füllung / Generative Erweiterung Art der produktiven Abfüllung und Expansion

KI-basiert Auflösungsvergrößerung

Collage und Komposit; sich überlappende mehrere Quadrate

Zum Bild Hinzufügen oder Entfernen von Objekten aus einem Bild

Himmel oder Hintergrund ändern

HDR Zusammenführen; Dateien, die von den automatischen HDR-/Porträt-/Nacht-/Panorama-Modi von Smartphones durch Kombination mehrerer Bilder erstellt werden.

Die Szene inszenieren und so präsentieren, als wäre sie real.

9.3. Akzeptierte besondere Umstände

Erstellt aus realen Fotografien, die im gleichen Zeitraum aufgenommen wurden. Panoramen; Drohne (UAV) Fotografien; Unterwasser Fotos; als Einzelbild gespeichert Smartphone Filmaufnahmen.

9.4. Überprüfung der Originaldatei

Nominierung für Auszeichnung und Ausstellung für jedes Werk Das Programmsekretariat, vom Teilnehmer Originaldatei der Kamera Es fordert (RAW- oder unbearbeitete JPEG-Ausgabe von der Maschine) und intakte EXIF-Daten an. 5 (fünf) Werktage Die Arbeit jedes Teilnehmers, der nicht antwortet oder seine Datei nicht einreicht, wird disqualifiziert.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

10. Antragsverfahren und Vertraulichkeit der Identität

10.1. Anwendungen https://antalyaturizmfuari.com/turizm-medya-odulleri-2026 Anträge werden über das Antragsformular unter [Adresse] gestellt. Keine Mitgliedschaft erforderlich.; Der Teilnehmer füllt das Formular aus und reicht seine Arbeit ein. Unvollständige Bewerbungen werden über einen Link beantwortet, der an die E-Mail-Adresse des Teilnehmers gesendet wird.

10.2. E-Mail, Kurierdienst, Postzustellung, persönliche Zustellung usw. Alternative Versandarten werden nicht akzeptiert. Das System wird zum angekündigten Datum und zur angekündigten Uhrzeit abgeschaltet.

10.3. Blindbewertung in der Kategorie Fotografie. Das Programmsekretariat benennt alle Dateien vor der Einreichung beim Auswahlkomitee mit fortlaufenden Codes um; die Zuordnung der Codes zu den Identitäten wird in einem geschlossenen Datensatz geführt. Die Mitglieder des Auswahlkomitees haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Identität der Teilnehmer. Die Aufzeichnung wird erst nach Protokollierung der Juryentscheidung geöffnet. Nur die vom Programmsekretariat hierfür benannte Person darf die Aufzeichnung öffnen; Datum und Uhrzeit der Öffnung werden im Protokoll vermerkt.

10.4. Bewertung mit bibliografischen Angaben in der Nachrichtenkategorie. Da die Überprüfung des Verlags und des Erscheinungsdatums bei journalistischen Arbeiten obligatorisch ist, werden Arbeiten in diesem Bereich anhand ihrer Zitate bewertet. Die Unparteilichkeit wird durch die Regelung zu Interessenkonflikten in Artikel 12.4 gewährleistet.

10.5. Alle erforderlichen persönlichen Daten werden vollständig in das Formular eingetragen; Falsche Aussagen stellen einen Verstoß gegen die Regeln dar.

10.6. Die Regulierungsbehörde kann nicht für etwaige technische Probleme verantwortlich gemacht werden, die während des Uploads auftreten können.

11. Preisverleihung

Die Auszeichnung ist ein Symbol für den Berufsstand. Platte Und Ehrenurkunde Dies umfasst die Präsentation des Werks in einer internationalen Ausstellung und die Veröffentlichung in einem E-Katalog.

Preis Stück Das Äquivalent
TOURISMUS-NACHRICHTEN DES JAHRES — Hauptpreis der Filiale 1 1 Ehrentafel + Ehrenurkunde
TOURISMUSFOTO DES JAHRES — Hauptpreis der Filiale 2 1 Ehrentafel + Ehrenurkunde
Sonderpreis der Jury 2 Ehrentafel + Ehrenurkunde

11.1. Vorteile für die Preisträger. Jeder Teilnehmer, der eine Auszeichnung erhält, erhält außerdem:

A) Seine Arbeiten wurden im GM Tourism and Management Magazine veröffentlicht;

B) Sie werden zur Preisverleihung eingeladen. Der Veranstalter kann Preisträgern, die nicht aus Antalya anreisen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und nach Maßgabe der im Programmheft bekanntgegebenen Art und Anzahl Unterstützung bei Anreise und Unterkunft gewähren. Diese Unterstützung ist jedoch unverbindlich und ihre genauen Bedingungen werden vom Veranstalter im Voraus bekanntgegeben.

11.2. Lieferung. Die Ehrentafeln und -urkunden werden persönlich bei der Preisverleihung überreicht. Wer an der Zeremonie nicht teilnehmen kann, erhält sie innerhalb weniger Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse. 30 (dreißig) Tage Es wird per Kurier versandt.

11.3. Sonderpreis der Jury. Es ist unabhängig von akademischen Graden und aus beiden Zweigen Diese Auszeichnung kann für ein Werk verliehen werden, das zwar in keiner Kategorie gelistet ist, aber aufgrund seines Themas, seines Mutes, seiner Originalität oder seiner gesellschaftlichen Bedeutung besondere Erwähnung verdient. Ein Werk, das bereits einen akademischen Grad erhalten hat, ist von dieser Auszeichnung ausgeschlossen.

11.4. Es werden keine Preise nachträglich erstellt, sofern dies nicht in den Teilnahmebedingungen angegeben ist.

11.5. Wenn der Auswahlausschuss zu dem Schluss kommt, dass keine Werke der erforderlichen Qualität vorliegen einschließlich des Sonderpreises der Jury Es behält sich das Recht vor, keinen Preis zu vergeben.

11.6. Alle Teilnehmer, die Auszeichnungen erhalten und deren Werke ausgestellt werden, erhalten eine Teilnahme-/Ehrenurkunde.

12. Auswahlkomitee

12.1. Entstehung. Der Auswahlausschuss setzt sich aus Vertretern der folgenden Institutionen zusammen: fünf (5) Mitglieder findet statt und beide Zweige wertet aus:

# Mitglied
1 Antalya Journalistenverband (AGC) Vertreter
2 Fakultät für Kommunikation der Akdeniz-Universität Vertreter
3 Verband der Tourismusschriftsteller und -journalisten (TUYED) Vertreter
4 Verband der Wirtschaftsjournalisten (EMD) Vertreter
5 Türkischer Fotojournalistenverband (TFMD) Vertreter

Vorstandsvorsitzender: […………………] Ersatzmitglieder: […………………] , […………………]

12.2. Treffen und Beschlussfassung. Der Vorstand, zumindest [3] (drei) Die Treffen finden unter Beteiligung der Mitglieder statt. Die Kategorie Fotografie wird in zwei Runden bewertet: Die erste Runde erfolgt online, die finale Runde findet persönlich in Antalya statt. Die Kategorie Nachrichten wird in einer einzigen Runde persönlich bewertet. Im Falle höherer Gewalt finden die Treffen per Videokonferenz statt. Bei Stimmengleichheit… Die Abstimmung des Vorstandsvorsitzenden Es ist von entscheidender Bedeutung.

12.3. Endgültigkeit der Entscheidungen. Der Auswahlausschuss Entscheidungen bezüglich der Bewertung und Benotung der Arbeiten sind endgültig.; Die Angemessenheit dieser Entscheidungen steht außer Frage. Einwände gegen das Antragsverfahren und die Umsetzung der Spezifikationen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse schriftlich an die Programmleitung gerichtet werden und werden innerhalb von fünfzehn Tagen begründet bearbeitet. Veranstalter, Sponsoren und Förderinstitutionen dürfen keinen Einfluss auf die Evaluierung nehmen.

12.4. Interessenkonflikt. Mitglieder des Auswahlkomitees dürfen weder über die Bewertung ihrer eigenen Werke noch über die Werke ihrer in Artikel 3.5 genannten Angehörigen oder die Werke der Institution, für die sie arbeiten bzw. die sie vertreten, abstimmen und dürfen während der Beratung nicht im Saal anwesend sein. Bei Amtsantritt unterzeichnen die Mitglieder eine schriftliche Erklärung über mögliche Interessenkonflikte; diese Erklärungen werden im Programmarchiv aufbewahrt.

12,5 Minuten. Am Ende seiner Arbeit hat der Vorstand Evaluierungsbericht Das Protokoll wird von den teilnehmenden Mitgliedern erstellt und unterzeichnet. Die Vergabe des Sonderpreises der Jury und etwaige Kategorieänderungen werden im Protokoll festgehalten. Das Protokoll wird zusammen mit der Bekanntgabe der Ergebnisse auf der Website des Veranstalters veröffentlicht.

12.6. Die Namen der Mitglieder des Auswahlkomitees werden zusammen mit der Programmankündigung veröffentlicht.

12.7. Zustimmung der Institutionen. Die Vertretung der in Artikel 12.1 genannten Institutionen im Auswahlausschuss basiert auf den von jeder Institution abgegebenen Stimmen. schriftliche Genehmigung Dies ist endgültig. Sollte von einer Institution keine Genehmigung eingeholt werden können, kann die Aufsichtsbehörde stattdessen eine andere Berufsvereinigung benennen; die Änderung wird vor der Programmankündigung bekannt gegeben.

13. Genehmigungen und rechtliche Verantwortlichkeiten

13.1. Allgemeines Prinzip. Der Teilnehmer bestätigt, dass er alle erforderlichen Genehmigungen für die Erstellung seines Werkes, dessen Einreichung beim Programm und dessen Veröffentlichung gemäß diesen Teilnahmebedingungen eingeholt hat. erklärt und verpflichtet sich. Jegliche rechtliche und finanzielle Verantwortung, die sich aus dem Versäumnis ergibt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, trägt der Teilnehmer. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen, benachrichtigt der Veranstalter den Teilnehmer schriftlich; der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter auf erste schriftliche Aufforderung hin alle entstandenen Schäden, einschließlich Schadensersatz, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, zu ersetzen.

13.2. Drohne. Die Einhaltung der Fluggenehmigungen, der Flugverbots-/Sperrgebietsregeln und der Vorschriften der Generaldirektion für Zivilluftfahrt liegt ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers.

13.3. Archäologische Stätten, Museen und Kulturgüter. Gemäß Gesetz Nr. 2863 unterliegen kommerzielle Film- und Fernsehaufnahmen an archäologischen Stätten und in Museen der Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus. Die Einholung dieser Genehmigung liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter kann vom Teilnehmer eine Kopie der Genehmigung oder fotografische Informationen zu den prämierten und ausgestellten Werken anfordern; wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird das Werk weder ausgestellt noch im E-Katalog veröffentlicht.

13.4. Persönlichkeitsrechte. Enthält das Kunstwerk erkennbare Personen, wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer deren erforderliche Einwilligung eingeholt hat. Dies gilt für preisgekrönte und ausgestellte Kunstwerke. Unterzeichnetes Einverständnisformular (Anlage 3) Sie kann angefordert werden. Die Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten ist für Inhalte, die Kinder betreffen, zwingend erforderlich.

13.5. Senderechte. Bei Beiträgen in der Kategorie „Nachrichten“ ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, zu erklären, dass das Werk keine Rechte aus dem Vertrag mit dem Herausgeber verletzt.

13.6. Privateigentum, Marken und architektonische Werke. Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden; der Teilnehmer trägt die Verantwortung für etwaige Streitigkeiten, die sich daraus ergeben können.

13.7. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für alle Folgen, die sich aus dem Filmen in militärisch gesperrten Gebieten und Gebieten, in denen der Zutritt verboten ist, ergeben.

13.8. Ethisches Prinzip. Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, dem Tierschutz schaden, Natur- und Kulturgüter beschädigen oder auf illegalem Wege erlangt wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Werke, die Hassreden enthalten, Diskriminierung fördern oder auf unbestätigten Behauptungen beruhen, werden disqualifiziert, selbst wenn sie bereits ausgezeichnet wurden.

Verstöße gegen Regel 14 und Sanktionen

14.1. Situationen, die einen Regelverstoß darstellen:

A) Das Werk gehört nicht dem Teilnehmer; Verwendung von Texten, Bildern oder Tonaufnahmen, die jemand anderem gehören (Plagiat);

B) Die Anwendung der in Artikel 9.2 genannten verbotenen visuellen Eingriffe;

C) Einreichen von KI-generierten Texten unter Verstoß gegen Artikel 5.4;

D) Teilnahme mit einem Werk, das bei einem Fotowettbewerb ausgezeichnet wurde (Artikel 6.8);

Zu) Falsche Angaben zu Mitwirkenden, Veröffentlichungsdatum, Drehort oder Pressemitteilungen;

F) Versäumnis, die gemäß Artikel 9.4 angeforderte Originaldatei einzureichen;

G) Jegliche Einmischung, die darauf abzielt, den Auswahlausschuss irrezuführen;

H) Verstoß gegen die ethischen Grundsätze in Artikel 13.8;

ich) Teilnahme unter Verwendung mehrerer Identitäten, unter Verwendung der Identität oder persönlicher Daten einer anderen Person oder durch Abgabe falscher Erklärungen.

14.2. Verfahren zur Feststellung und Recht auf Verteidigung. Vorwürfe von Regelverstößen werden anhand der gemäß Artikel 9.4 angeforderten Originalakte, der Bestätigung des Rundfunkveranstalters und gegebenenfalls des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen geprüft. Programmverantwortlicher., bevor Sanktionen verhängt werden Das Gericht teilt dem Teilnehmer die Klage und die dazugehörigen Beweismittel schriftlich mit und fordert ihn auf, innerhalb von mindestens sieben (7) Tagen eine schriftliche Verteidigungsschrift einzureichen. Vor Eingang der Verteidigungsschrift oder vor Ablauf der Verteidigungsfrist werden keine Sanktionen verhängt. Die Entscheidung wird schriftlich begründet und dem Teilnehmer zugestellt.

14.3. Bei einem Regelverstoß werden alle erhaltenen Preise und Gewinne aberkannt, der Preis wird storniert und der Platz bleibt unbesetzt. Die Rangliste bleibt unverändert; andere Teilnehmer haben dadurch keinen Anspruch auf den Preis.

14.4. Wurden die Plakette und die Ehrenurkunde bereits zugestellt, müssen diese innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Bekanntgabe der Entscheidung zurückgesendet werden. Das Kunstwerk wird dann aus der Ausstellung und dem E-Katalog entfernt.

14.5. Teilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, sind für einen Zeitraum von [3] (drei) Jahren von der Teilnahme an den vom Veranstalter organisierten Wettbewerben ausgeschlossen. Dieser Zeitraum gilt auch für Teilnehmer, die Plagiate begangen oder KI-generierte Inhalte eingereicht haben. Für 5 (fünf) Jahre.

14.6. Der Verstoß und die getroffene Entscheidung dürfen den zuständigen Berufsverbänden erst nach Abschluss des Verteidigungsverfahrens und Rechtskraft der Entscheidung mitgeteilt werden, und zwar nur im Umfang, der der Art des Verstoßes entspricht. Wurde gegen die Entscheidung gemäß Artikel 12.3 Rechtsmittel eingelegt, erfolgt keine Mitteilung vor Abschluss des Rechtsmittelverfahrens.

15. Urheber- und Nutzungsrechte

15.1. Urheberschaft. Die Werke Eigentum und Urheberrecht liegen beim Produzenten. Die Teilnahme am Programm beinhaltet keine Übertragung der Urheberrechte.

15.2. Gewährte Nutzungsrechte. Teilnehmer; Preisgekrönt, ausgestellt und in der Kategorie „Invited Selection“ ausgewählt. Was ihre Arbeit betrifft, so hat der Veranstalter ab dem Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse [2] (zwei) Jahre für einen bestimmten Zeitraum, nicht-exklusiv Und frei Es ist nur für folgende Verwendungszwecke zulässig:

A) Werbung für das Programm und nachfolgende Programme, Bekanntgabe der Ergebnisse und Archivierung;

B) Die Ausstellung des Programms und nachfolgender Programme sowie die Wanderausstellungen des Programms;

C) Der elektronische Katalog des Programms und nachfolgender Programme;

D) Auf der Website der Regulierungsbehörde, in den Social-Media-Konten und in den Newslettern ausschließlich im Rahmen von Neuigkeiten und Ankündigungen zu diesem und nachfolgenden Programmen. verwenden;

Zu) Im Rahmen der Berichterstattung über das Programm wurden der Presse visuelle und textliche Materialien zur Verfügung gestellt.

Diese Nutzung bezieht sich auf die Ausübung der in den Artikeln 21, 22, 23, 24 und 25 des Gesetzes Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke definierten finanziellen Rechte im Rahmen einer einfachen (nicht-exklusiven) Lizenz. Gemäß Artikel 52 desselben Gesetzes gewährt diese Lizenz…, Das in Artikel 15.10 geregelte schriftliche Dokument erlangt mit Eingang bei der Aufsichtsbehörde Gültigkeit.

Diejenigen, die vom Geltungsbereich der Genehmigung ausgeschlossen sind. Die obige Liste ist abschließend. Insbesondere sind Plakate, Werbetafeln, Anzeigen, Werbefilme, Messestände und Präsentationsmaterialien zur allgemeinen Werbung für die Messe oder den Tourismus; Unternehmenswerbung des Veranstalters, die nicht mit dem Programm in Zusammenhang steht; und jede Art von kommerzieller Nutzung im Rahmen dieser Genehmigung nicht gestattet. ist draußen Und das ist ohne die schriftliche Genehmigung des Autors und ohne eine vereinbarte Lizenzgebühr nicht möglich.

15.3. Beschränkte Verwendung in der Nachrichtenberichterstattung. Journalistische Arbeiten werden nicht vollständig/in ihrer kompletten Fassung wiederveröffentlicht. Der Herausgeber; die Arbeit Name, Details, ein Zitat oder eine Zusammenfassung von maximal 300 Wörtern, Titelbild und Link zur Veröffentlichung. kann man verwenden.

15.4. Identifikationspflicht. Bei jeder Verwendung Der Name des Autors, der Titel des Werkes und der Verlag müssen deutlich angegeben werden. Die unbefugte Nutzung ist verboten.

15.5. Nicht übertragbar. Die Regulierungsbehörde darf dieses Recht nicht an Dritte übertragen, verkaufen oder unterlizenzieren. Die Werke dürfen nicht in der Werbung für Produkte/Dienstleistungen von Sponsoren oder Dritten verwendet werden. Diese Bestimmung hindert Lieferanten nicht daran, Arbeiten für den Aufbau von Ausstellungen, Druck, Design, E-Katalogisierung und Versand durchzuführen, vorausgesetzt, dass diese Arbeiten ausschließlich auf diese Aufgaben beschränkt sind, den gleichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen und eine schriftliche Vertraulichkeits- und Datenverarbeitungsvereinbarung mit der Aufsichtsbehörde unterzeichnet wird. Die Regulierungsbehörde ist für die Verwendung der Produkte durch die Lieferanten außerhalb dieses Geltungsbereichs verantwortlich.

15.6. Recht auf freie Übertragung und Recht auf Rückkauf. Für preisgekrönte und ausgestellte Werke gilt die in Artikel 15.2 genannte Genehmigung. frei Die Genehmigung wird erteilt. Der Teilnehmer kann diese Genehmigung innerhalb der angegebenen Frist widerrufen. 60 (sechzig) Tage Werke der eingeladenen Auswahl können nach vorheriger schriftlicher Mitteilung zurückgezogen werden; der Rücktritt hat keine Auswirkungen auf bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte E-Kataloge und bereits vorhandene Ausstellungsmaterialien. Für den Rücktritt von Werken aus der eingeladenen Auswahl wird der gezahlte Betrag zurückerstattet.

15.7. Ablauf der Vertragslaufzeit. [2] Die Nutzungsrechte erlöschen zum Jahresende; die Aufnahme des Werkes in das historische Archiv des Programms sowie in zuvor veröffentlichte E-Katalog- und Ausstellungsmaterialien bleibt hiervon unberührt.

15.8. Werke, die keine Auszeichnungen oder Ausstellungsfläche erhielten. Der Veranstalter erwirbt keinerlei Nutzungsrechte an diesen Werken. Die Dateien stehen ab dem Datum der Ergebnisbekanntgabe zur Verfügung. 90 (neunzig) Tage innen endgültig gelöscht Der Löschvorgang wird in einem Bericht protokolliert.

15.9. Garantie. Der Autor erklärt und garantiert, dass es sich bei dem Werk um sein Originalwerk handelt, dass keine Rechte Dritter daran bestehen, dass er seine Rechte nicht zuvor übertragen hat und dass er berechtigt ist, die Genehmigung gemäß dieser Vereinbarung zu erteilen. Der Teilnehmer haftet allein für alle gegenteiligen Ansprüche Dritter; die Freistellungsverpflichtung gemäß Artikel 13.1 gilt auch in diesem Fall.

15.10. Schriftliche Genehmigung zur Nutzung erforderlich. Die in Artikel 15.2 genannte Genehmigung ist gemäß dem folgenden Verfahren zu erhalten, um die in Artikel 52 des Gesetzes Nr. 5846 festgelegten formalen Anforderungen zu erfüllen:

A) Preisgekrönte Teilnehmer und Fotografen, die für die Einladungsauswahl ausgewählt wurden, müssen das Urheberrechtsgenehmigungsformular (Anhang 5) mit einer handschriftlichen Unterschrift oder einer sicheren elektronischen Signatur unterzeichnen und es dem Veranstalter vorlegen;

B) Die Berechtigung wird nur den für die Ausstellung ausgewählten Teilnehmern erteilt, nachdem der Teilnehmer einen an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendeten Bestätigungslink bestätigt hat, der gesondert den Umfang und die Dauer der Berechtigung angibt; der Bestätigungsdatensatz wird mit Datum, Uhrzeit und IP-Informationen gespeichert;

C) Wenn ein Teilnehmer das in Absatz (a) genannte Dokument nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung einreicht, wird seine Arbeit nicht ausgestellt oder im E-Katalog veröffentlicht; sein Anspruch auf den Preis bleibt davon unberührt.;

D) Die an die eingeladenen Fotografen der Auswahl zu zahlenden Urheberrechtsgebühren werden erst nach Eingang des in Unterabsatz (a) genannten Dokuments beim Veranstalter ausgezahlt.

16. Schutz personenbezogener Daten

16.1. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in dieser Vereinbarung festgelegt. Anhang 2''Ist Informationstext zum Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK)'Dieses Dokument befindet sich in [Ort]. Der Teilnehmer erklärt, diesen Text im Rahmen des Bewerbungsprozesses gelesen zu haben.

16.2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, ATF Türkiye – der Veranstalter der Internationalen Tourismusmesse Antalya [GMT Fair Organization Limited Company]''dir.

16.3. Die Namen, Nachnamen, Verlage und Informationen zu den Kunstwerken der ausgezeichneten, ausstellenden und ausgewählten Teilnehmer werden öffentlich bekannt gegeben. Diese Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung, denen der Teilnehmer mit seiner Bewerbung zustimmt. Darüber hinaus bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung. (Siehe Anhang 2, Abschnitt A.4).

16.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen hinsichtlich der personenbezogenen Daten Dritter, die in seine Arbeit einbezogen werden, zu treffen (siehe Artikel 13.4).

17. KALENDER

Bühne Geschichte
Programmankündigungen, Einladungen zur Auswahl 1. September 2026
Bewerbungen sind in beiden Kategorien möglich. 1. September 2026
Bewerbungsschluss in beiden Kategorien. 11. Oktober 2026, 23:00 Uhr
Technische Sekretariatsaufgaben und Dokumentenkontrolle, Kodierung. [12.–14. Oktober 2026]
Jurysitzung (beide Kategorien + Sonderpreis der Jury) [12. Oktober 2026]
PREISVERLEIHUNG UND ERGEBNISBEKANNTGABE [27] Oktober 2026 (Wird zwischen dem 26. und 28. Oktober festgelegt)

17.1. Bekanntgabe der Ergebnisse. Die Ergebnisse werden im Rahmen der ATF Türkiye bekannt gegeben. bei der Preisverleihung werden bekannt gegeben. Am selben Tag wie die Zeremonie werden die Ergebnisse und Bewertungsbericht des Auswahlausschusses Es ist auf der Website der Regulierungsbehörde veröffentlicht.

17.2. Vertraulichkeit der Ergebnisse. Die Entscheidungen des Auswahlkomitees werden zum Zeitpunkt der Preisverleihung bekannt gegeben. Es ist geheim. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist für das Programmsekretariat, die Programmleitung, die Mitglieder des Auswahlkomitees und alle Dritten mit Zugriff auf die Ergebnisse (einschließlich Druckereien, Design-, Plaketten- und Veranstaltungsdienstleister) verbindlich. Lieferanten werden gebeten, diese Informationen bereitzustellen. schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung Es ist bereits vergeben.

17.3. Liste der Finalisten (optional). Der Veranstalter kann beschließen, die Liste der ausgestellten Werke vor der Preisverleihung zu veröffentlichen, ohne die Rangfolge der Auszeichnungen preiszugeben. Diese Entscheidung wird zusammen mit dem Programm bekannt gegeben und kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.

18. AUSSTELLUNG, E-KATALOG UND PREISVERLEIHUNG

18.1. Werke, die als ausstellungswürdig erachtet werden, preisgekrönte Arbeiten und die eingeladene Auswahl können im Rahmen der ATF Türkiye im ANFAŞ Antalya Messe- und Kongresszentrum gezeigt werden. Eine Absage dieser Ausstellung liegt im Ermessen des Veranstalters.

18.7. Datum, Ort und Uhrzeit der Preisverleihung werden zusammen mit dem Programm bekanntgegeben. Sollte die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die Ergebnisse am selben Tag digital veröffentlicht; Urkunden und Ehrenplaketten werden per Post versandt.

19. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

19.1. Der Veranstalter bemüht sich um eine sorgfältige Zustellung der E-Mails und Preise, kann jedoch nicht für Verzögerungen und Schäden beim Versand/der Post verantwortlich gemacht werden.

19.2. Die Teilnehmer bestätigen, dass die von ihnen in ihrer Bewerbung angegebene Adresse und E-Mail-Adresse ihre offiziellen Benachrichtigungsadressen sind; im Falle von Änderungen... 10 (zehn) Tage Er erklärt sich bereit, darüber zu berichten, was er darin berichten wird.

19.3. Die Regulierungsbehörde kann das Programm ganz oder teilweise ändern, falls dies als notwendig erachtet wird. Verschiebung oder Absage Sie können Entscheidungen treffen; Änderungen am Zeitplan und an der Bewertung können vorgenommen werden. Änderungen werden auf der Website bekannt gegeben und die Teilnehmer werden per E-Mail benachrichtigt.

19.4. In Angelegenheiten, die in den Spezifikationen nicht geregelt sind, gelten die Entscheidungen der Programmleitung und des Auswahlkomitees. Einwände gegen die Bewertung und die Anwendung der Spezifikationen unterliegen dem Verfahren gemäß Artikel 12.3. Das Recht des Teilnehmers, gerichtlich Beschwerde einzulegen, bleibt vorbehalten.

19.5. Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und dem Hochladen ihrer Arbeit bestätigen die Teilnehmer, dass sie alle Bedingungen dieser Spezifikation gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Diese Spezifikation tritt mit der Einreichung der Arbeiten in Kraft.

19.6. Es gilt der türkische Text der Spezifikationen.

19.7. Bei Streitigkeiten sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Antalya zuständig. Die Beschränkungen hinsichtlich Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Gesetz Nr. 6100 über das Zivilprozessrecht bleiben vorbehalten, und diese Bestimmung hebt die sich aus dem Gesetz ergebenden allgemeinen Gerichtsstandsregeln nicht auf.

20. Kommunikation

Programmsekretariat – ATF Türkiye
Adresse: GMT Fuarcılık – Çağlayan Mah. 2039/1 Sk. Bal Plaza Etage: 5 Nr. 11, Muratpaşa / ANTALYA
Telefon: (0242) 316 22 99
E-Mail: info@antalyaturizmfuari.com
Website: antalyaturizmfuari.com

ANHÄNGE

Anhang 1: Einladungsschreiben zur Auswahl und Nutzungsvereinbarung

Anhang 2: Informationstext und Einwilligungserklärung zum Datenschutzgesetz (KVKK). (sehen). 06-KVKK-Information-und-ausdrückliche-Einwilligung)

Anhang 3: Einverständniserklärung – für die im Werk dargestellten Personen

Anhang 4: Formular zur Pressemitteilungserklärung

Anhang 5: Genehmigung und Verpflichtung des Autors (Artikel 15.10)

Anhang 6: Formular zur Erklärung des Auswahlausschusses zu Interessenkonflikten, Datenschutz und Datenverarbeitung

💬 Vor der Ausstrahlung auszufüllen.

☐ Vollständiger Titel und Anschrift der regulierenden juristischen Person (Artikel 1, 16.2, 20)

☐  Namen der Mitglieder des Auswahlkomitees und schriftliche Zustimmung von fünf Institutionen. (Artikel 12.1, 12.7)

☐ Vorsitzender und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats (Artikel 12.1)

☐ Anzahl der lobenden Erwähnungen und Ausstellungen (Artikel 11)

☐ Auswahl der Eingeladenen: Anzahl der Eingeladenen und Lizenzgebühren (Artikel 10-A)

☐ Fernseh-/Videozeitbegrenzung (Artikel 4.3)

☐ Beschränkungen der Anzahl der Werke (Artikel 3.6 und 6.5)

☐ Adresse des Antragsformulars (Art. 10.1)

☐  Termin der Preisverleihung: 26., 27. oder 28. Oktober (Artikel 17)

☐ Wird die Liste der Finalisten bekannt gegeben (Artikel 17.3)?

☐ Erstellung der Anhänge 1 bis 6

☐  Zustimmung des Rechtsberaters — insbesondere Artikel 13, 14, 15, 16 und Anhang 2

☐ Einrichtung des in Anhang 5 beschriebenen schriftlichen Genehmigungsverfahrens für die Nutzung im Anwendungssystem (Artikel 15.10)

☐ Unterzeichnung einer Vertraulichkeits- und Datenverarbeitungsvereinbarung mit den Mitgliedern des Auswahlkomitees (Anlage 6)

☐ Hinzufügung von Vertraulichkeits- und Datenverarbeitungsklauseln zu Lieferverträgen (Artikel 15.5, 17.2)

☐ Klarstellung der Quellensteuer- und Dokumentationspflichten für Honorare für eingeladene Auswahlverfahren im Zusammenhang mit Urheberrechten in Zusammenarbeit mit einem Finanzberater (Artikel 10-A.4)

☐ Bewertung von Markenanmeldungen für Programmnamen und Auszeichnungsnamen.

ATF Türkiye – Internationale Tourismusmesse in Antalya SEITE1 / NUMMERSEITEN1

FRAGEN SIE MICH
REGISTRIEREN

Erfolgreich gesendet!